Rechtsauffassung bestätigt – GDL erhält volles Streikrecht
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GDL-Pressemitteilung
Rechtsauffassung bestätigt – GDL erhält volles Streikrecht

02.11.2007 - Das Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen hat heute im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil zum Streikverbot im Güter- und Fernverkehr aufgehoben und damit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) das Streikrecht im gesamten Schienenverkehr der Deutschen Bahn zugesprochen. „Das ist ein Sieg auf ganzer Linie“ so der GDL-Bundesvorsitzende Manfred Schell heute in Chemnitz.


Damit kann der GDL nicht mehr bestritten werden, zur Durchsetzung ihrer tariflichen Forderungen Arbeitskämpfe durchzuführen.

Bei verhandlungsfähigem Angebot wären Streiks überhaupt nicht nötig

Bisher durfte die GDL nur im Regionalverkehr und bei den S-Bahnen zum Arbeitskampf aufrufen. Das scheint den Arbeitgeber jedoch nicht sonderlich beeindruckt zu haben, denn bis dato liegt der GDL noch immer kein verhandlungsfähiges Angebot vor. „Wenn der Bahnvorstand seine starre Haltung aufgeben und der GDL endlich ein tragfähiges Angebot vorlegen würde, wären Streiks überhaupt nicht nötig“, so der GDL-Bundesvorsitzende.

Kein Angebot außer bezahlte Überstunden

„Bisher bietet uns der Bahnvorstand allerdings weiterhin nichts an, als bereits geleistete Überstunden zu bezahlen und die Arbeitszeit im kommenden Jahr gegen entsprechende Vergütung um zwei Stunden zu erhöhen“, so Schell. Die GDL fordert einen eigenständigen Tarifvertrag, der seinen Namen verdient. „Wir wollen unsere Forderungen selbst aufstellen, selbst verhandeln und selbst umsetzen. Die bisherigen inhaltsgleichen Tarifverträge mit Transnet/GDBA (TG) haben dazu geführt, dass das Fahrpersonal seit der Privatisierung 1994 fast zehn Prozent Reallohnverlust hinnehmen musste“, erklärte der GDL-Bundesvorsitzende.

Beginn der Arbeitskämpfe im Güterverkehr

Der geschäftsführende Vorstand der GDL wird in der kommenden Woche beraten, wann es mit den Arbeitskämpfen bei der DB weitergeht. Beginnen wird die GDL jedoch mit Streiks im Güterverkehr, wenn die Bahn nicht einlenkt. Der Regionalverkehr wird zunächst auf jeden Fall außen vor bleiben.

Eine Revision des LAG-Urteils ist in dem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht möglich. Der Bahn steht jedoch der Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offen.



 
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Broschüren zum Tarifrecht der Bahn
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